Eine Taxifahrt zur Behandlung kann schnell ins Geld gehen und viele Patienten fragen sich, wer am Ende dafür aufkommt. Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Krankenfahrten mit dem Taxi, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wann die Kasse zahlt, welche Zuzahlung anfällt und welche Unterlagen Sie benötigen.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkasse übernimmt Krankenfahrten mit dem Taxi bei stationären Behandlungen in der Regel ohne vorherige Genehmigung.
- Für ambulante Fahrten ist meist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig.
- Grundlage jeder Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung für die Krankenbeförderung.
- Patienten zahlen pro Fahrt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
- Von der Zuzahlung befreite Patienten müssen keinen Eigenanteil tragen.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Taxifahrt?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Krankenfahrten mit dem Taxi, wenn die Fahrt medizinisch notwendig und ärztlich verordnet ist. Bei stationären Behandlungen, etwa der Fahrt ins Krankenhaus und zurück, erfolgt die Kostenübernahme meist unkompliziert.
Bei ambulanten Behandlungen gelten strengere Voraussetzungen. Hier zahlt die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer Dialyse, einer Chemotherapie oder bei dauerhaft mobilitätseingeschränkten Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 oder bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Entscheidend ist in jedem Fall die ärztliche Verordnung, der sogenannte Krankentransportschein. Darauf trägt der Arzt den Grund der Krankenbeförderung und die Art des benötigten Transports ein. Ohne diese Verordnung ist eine Erstattung durch die Kasse ausgeschlossen.
Zuzahlung, Antrag und Belege: So läuft die Abrechnung
Auch bei genehmigten Krankenfahrten tragen Patienten einen gesetzlichen Eigenanteil. Für eine reibungslose Abrechnung müssen Verordnung, Genehmigung und Quittung zusammenpassen.
Gesetzliche Zuzahlung bei Krankenfahrten:
Versicherte zahlen pro Fahrt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Liegen die tatsächlichen Fahrtkosten darunter, zahlen Sie nur den niedrigeren Betrag.
Der Ablauf ist klar geregelt: Zuerst stellt der Arzt die Verordnung aus. Bei ambulanten Fahrten reichen Sie diese vor Fahrtantritt zur Genehmigung bei der Krankenkasse ein. Nach der Fahrt erhalten Sie vom Taxiunternehmen eine Quittung, die Sie gemeinsam mit der Verordnung zur Abrechnung einreichen. Rechnet das Taxiunternehmen direkt mit der Kasse ab, zahlen Sie vor Ort nur die Zuzahlung.
Für die Fahrtkostenerstattung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- die ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung (Krankentransportschein)
- die Genehmigung der Krankenkasse bei ambulanten Fahrten
- die Quittung oder Rechnung des Taxiunternehmens
- bei Zuzahlungsbefreiung den entsprechenden Nachweis Ihrer Krankenkasse
Zuverlässige Krankenfahrten mit Taxi Schürmann rechnen wir auf Wunsch direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass für Sie der Papierkram entfällt.
Diese Fahrten übernimmt die Kasse in der Regel nicht
Nicht jede Fahrt zum Arzt wird erstattet. Freiwillige Arztbesuche ohne medizinische Notwendigkeit oder ohne ärztliche Verordnung zahlen Patienten selbst. Auch Routineuntersuchungen und Vorsorgetermine fallen meist nicht unter die Kostenübernahme, sofern keine besondere Verordnung vorliegt.
Ebenso übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich keine ambulanten Fahrten ohne Genehmigung, außer bei den gesetzlich geregelten Ausnahmen wie Dialyse oder onkologischer Behandlung.
Wichtig ist die Belastungsgrenze: Chronisch kranke Patienten müssen pro Jahr maximal 1 Prozent ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten, alle anderen Versicherten 2 Prozent. Ist diese Grenze erreicht, befreit die Kasse Sie auf Antrag von weiteren Zuzahlungen, auch bei Krankenfahrten mit dem Taxi.
FAQ
Brauche ich für jede Taxifahrt zum Arzt eine neue Verordnung?
Für Krankenfahrten zum Arzt benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung pro Behandlungsserie. Bei wiederkehrenden Fahrten, etwa zur Dialyse, kann der Arzt eine Verordnung für mehrere Fahrten ausstellen.
Wie hoch ist die Zuzahlung pro Fahrt?
Die Zuzahlung pro Krankenfahrt beträgt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Diese Beträge gelten für jede einzelne Fahrt, also auch für die Rückfahrt.
Kann ich von der Zuzahlung befreit werden?
Ja, eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich, sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. Beantragen Sie die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse und legen Sie sie bei künftigen Krankenfahrten vor.
Übernimmt die Krankenkasse auch die Rückfahrt?
Ja, die Krankenkasse übernimmt bei genehmigten Krankenfahrten auch die Rückfahrt. Für die Rückfahrt gilt dieselbe Zuzahlung wie für die Hinfahrt, sofern keine Befreiung vorliegt.
Was passiert, wenn die Krankenkasse die Kosten ablehnt?
Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich die medizinische Notwendigkeit vom behandelnden Arzt zusätzlich bestätigen.
Fazit: Ihre nächsten Schritte für eine stressfreie Kostenübernahme
So sichern Sie sich die Erstattung Ihrer Krankenfahrten:
- Lassen Sie sich vor jeder Fahrt eine ärztliche Verordnung ausstellen.
- Holen Sie bei ambulanten Fahrten vorab die Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein.
- Bewahren Sie Verordnung, Genehmigung und Quittung sorgfältig auf.
- Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung haben.
- Wählen Sie ein Taxiunternehmen, das direkt mit der Kasse abrechnet.
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