Title: Wer übernimmt die Kosten für Krankenfahrten mit dem Taxi?
Author: Taxi Schürmann
Published: 3. November 2026

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# Wer übernimmt die Kosten für Krankenfahrten mit dem Taxi?

 Veröffentlicht am [3. November 20263. November 2026](https://www.taxi-schuermann.de/blog/krankenfahrten-kostenuebernahme-krankenkasse/)
von [Taxi Schürmann](https://www.taxi-schuermann.de/blog/author/taxi-schuermann/)

Eine Taxifahrt zur Behandlung kann schnell ins Geld gehen und viele Patienten fragen
sich, wer am Ende dafür aufkommt. Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernimmt
die **gesetzliche Krankenkasse** die Kosten für Krankenfahrten mit dem Taxi, sofern
eine ärztliche Verordnung vorliegt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im
Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wann die Kasse zahlt, welche Zuzahlung
anfällt und welche Unterlagen Sie benötigen.

![Arzt hilft einem behinderten Mann, sich ins Auto zu setzen](https://www.taxi-schuermann.
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## Inhalts­verzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.taxi-schuermann.de/blog/krankenfahrten-kostenuebernahme-krankenkasse/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Wann zahlt die Krankenkasse eine Taxifahrt?](https://www.taxi-schuermann.de/blog/krankenfahrten-kostenuebernahme-krankenkasse/?output_format=md#wann-zahlt-die-krankenkasse-eine-taxifahrt)
 3. [Zuzahlung, Antrag und Belege: So läuft die Abrechnung](https://www.taxi-schuermann.de/blog/krankenfahrten-kostenuebernahme-krankenkasse/?output_format=md#zuzahlung-antrag-und-belege-so-laeuft-die-abrechnung)
 4. [Diese Fahrten übernimmt die Kasse in der Regel nicht](https://www.taxi-schuermann.de/blog/krankenfahrten-kostenuebernahme-krankenkasse/?output_format=md#diese-fahrten-uebernimmt-die-kasse-in-der-regel-nicht)
 5. [FAQ](https://www.taxi-schuermann.de/blog/krankenfahrten-kostenuebernahme-krankenkasse/?output_format=md#faq)
 6. [Fazit: Ihre nächsten Schritte für eine stressfreie Kostenübernahme](https://www.taxi-schuermann.de/blog/krankenfahrten-kostenuebernahme-krankenkasse/?output_format=md#fazit-ihre-naechsten-schritte-fuer-eine-stressfreie-kostenuebernahme)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Die Krankenkasse übernimmt Krankenfahrten mit dem Taxi bei stationären Behandlungen
   in der Regel ohne vorherige Genehmigung.
 * Für ambulante Fahrten ist meist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig.
 * Grundlage jeder Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung für die Krankenbeförderung.
 * Patienten zahlen pro Fahrt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens
   5 und höchstens 10 Euro.
 * Von der Zuzahlung befreite Patienten müssen keinen Eigenanteil tragen.

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## Wann zahlt die Krankenkasse eine Taxifahrt?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Krankenfahrten mit dem Taxi,
wenn die Fahrt **medizinisch notwendig** und ärztlich verordnet ist. Bei stationären
Behandlungen, etwa der Fahrt ins Krankenhaus und zurück, erfolgt die Kostenübernahme
meist unkompliziert.

Bei ambulanten Behandlungen gelten strengere Voraussetzungen. Hier zahlt die Krankenkasse
nur in **Ausnahmefällen**, etwa bei einer Dialyse, einer Chemotherapie oder bei 
dauerhaft mobilitätseingeschränkten Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 oder bestimmten
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Entscheidend ist in jedem Fall die **ärztliche Verordnung**, der sogenannte Krankentransportschein.
Darauf trägt der Arzt den Grund der Krankenbeförderung und die Art des benötigten
Transports ein. Ohne diese Verordnung ist eine Erstattung durch die Kasse ausgeschlossen.

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## Zuzahlung, Antrag und Belege: So läuft die Abrechnung

Auch bei genehmigten Krankenfahrten tragen Patienten einen **gesetzlichen Eigenanteil**.
Für eine reibungslose Abrechnung müssen Verordnung, Genehmigung und Quittung zusammenpassen.

**Gesetzliche Zuzahlung bei Krankenfahrten:**

Versicherte zahlen pro Fahrt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens
10 Euro. Liegen die tatsächlichen Fahrtkosten darunter, zahlen Sie nur den niedrigeren
Betrag.

Der Ablauf ist klar geregelt: Zuerst stellt der Arzt die **Verordnung** aus. Bei
ambulanten Fahrten reichen Sie diese vor Fahrtantritt zur Genehmigung bei der Krankenkasse
ein. Nach der Fahrt erhalten Sie vom Taxiunternehmen eine Quittung, die Sie gemeinsam
mit der Verordnung zur Abrechnung einreichen. Rechnet das Taxiunternehmen **direkt
mit der Kasse** ab, zahlen Sie vor Ort nur die Zuzahlung.

Für die Fahrtkostenerstattung benötigen Sie folgende Unterlagen:

 * die ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung (Krankentransportschein)
 * die Genehmigung der Krankenkasse bei ambulanten Fahrten
 * die Quittung oder Rechnung des Taxiunternehmens
 * bei Zuzahlungsbefreiung den entsprechenden Nachweis Ihrer Krankenkasse

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rechnen wir auf Wunsch direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass für Sie der Papierkram
entfällt.

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## Diese Fahrten übernimmt die Kasse in der Regel nicht

Nicht jede Fahrt zum Arzt wird erstattet. **Freiwillige Arztbesuche** ohne medizinische
Notwendigkeit oder ohne ärztliche Verordnung zahlen Patienten selbst. Auch Routineuntersuchungen
und Vorsorgetermine fallen meist nicht unter die Kostenübernahme, sofern keine besondere
Verordnung vorliegt.

Ebenso übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich keine **ambulanten Fahrten ohne 
Genehmigung**, außer bei den gesetzlich geregelten Ausnahmen wie Dialyse oder onkologischer
Behandlung.

Wichtig ist die **Belastungsgrenze**: Chronisch kranke Patienten müssen pro Jahr
maximal 1 Prozent ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten, alle anderen Versicherten
2 Prozent. Ist diese Grenze erreicht, befreit die Kasse Sie auf Antrag von weiteren
Zuzahlungen, auch bei Krankenfahrten mit dem Taxi.

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## FAQ

Brauche ich für jede Taxifahrt zum Arzt eine neue Verordnung?

Für Krankenfahrten zum Arzt benötigen Sie in der Regel **eine ärztliche Verordnung
pro Behandlungsserie**. Bei wiederkehrenden Fahrten, etwa zur Dialyse, kann der 
Arzt eine Verordnung für mehrere Fahrten ausstellen.

Wie hoch ist die Zuzahlung pro Fahrt?

Die Zuzahlung pro Krankenfahrt beträgt **10 Prozent der Fahrtkosten**, mindestens
5 Euro und höchstens 10 Euro. Diese Beträge gelten für jede einzelne Fahrt, also
auch für die Rückfahrt.

Kann ich von der Zuzahlung befreit werden?

Ja, eine Zuzahlungsbefreiung **ist möglich**, sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze
erreicht haben. Beantragen Sie die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse und legen Sie
sie bei künftigen Krankenfahrten vor.

Übernimmt die Krankenkasse auch die Rückfahrt?

Ja, die Krankenkasse übernimmt bei genehmigten Krankenfahrten **auch die Rückfahrt**.
Für die Rückfahrt gilt dieselbe Zuzahlung wie für die Hinfahrt, sofern keine Befreiung
vorliegt.

Was passiert, wenn die Krankenkasse die Kosten ablehnt?

Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, können Sie innerhalb eines Monats
schriftlich **Widerspruch einlegen**. Lassen Sie sich die medizinische Notwendigkeit
vom behandelnden Arzt zusätzlich bestätigen.

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## Fazit: Ihre nächsten Schritte für eine stressfreie Kostenübernahme

So sichern Sie sich die Erstattung Ihrer Krankenfahrten:

 * Lassen Sie sich vor jeder Fahrt eine ärztliche Verordnung ausstellen.
 * Holen Sie bei ambulanten Fahrten vorab die Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein.
 * Bewahren Sie Verordnung, Genehmigung und Quittung sorgfältig auf.
 * Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung haben.
 * Wählen Sie ein Taxiunternehmen, das direkt mit der Kasse abrechnet.

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[Krankenfahrten zur Dialyse: Was Patienten und Angehörige wissen sollten](https://www.taxi-schuermann.de/blog/dialysefahrten-ratgeber/)